Partnervereinbarung

v1.9

Versionsdatum: 30. August 2026

Willkommen zur Nutzung der Dienste von Mi Stack Network (nachfolgend "diese Website" genannt). Bevor Sie diese Website nutzen, lesen Sie bitte die folgenden Nutzungsbedingungen sorgfältig durch* ##Vorwort

Diese Vereinbarung zielt darauf ab, die Rechte und Pflichten von Entwicklern bei der Bereitstellung von Softwarediensten auf der Plattform powersoftware.app zu regeln. Um den Austausch und die Zusammenarbeit unabhängiger Software zu fördern, bietet Partei A Partei B die Möglichkeit, Softwareprodukte auf der Plattform zu veröffentlichen und zu verkaufen. Zur Klärung der Rechte und Pflichten beider Parteien wird diese Vereinbarung geschlossen.

##1,Einreisebedingungen

  1. Die zweite Partei muss eine natürliche oder juristische Person mit Rechtsstellung sein.

2. Die von Partei B bereitgestellte Software muss legal sein und darf keine Rechte Dritter verletzen.

##2,Rechte und Pflichten der Partei A

  1. Vertragspartei A stellt Vertragspartei B eine stabile und sichere Plattform für die Freigabe und den Verkauf von Softwareprodukten zur Verfügung.

2. Partei A wird sich bemühen, SEO-Optimierungsdienste anzubieten, um Partei B bei der Förderung zu unterstützen.
3. Vertragspartei A stellt Vertragspartei B alle automatisch übersetzten internationalen Sprachen zur Verfügung, die von der Plattform unterstützt werden, um Vertragspartei B bei der weltweiten Absatzförderung zu unterstützen.
4. Vertragspartei A gibt Vertragspartei B Hinweise zum Ausfüllen des Formulars und bemüht sich nach Kräften, das Seitenlayout zu optimieren.
5. Die erste Partei behält den normalen Betrieb der Plattform auf der Grundlage der tatsächlichen Betriebssituation aufrecht. Partei A muss die vorherige Zustimmung von Partei B einholen, um den Verkaufspreis anzupassen. Aber jede Preisanpassung wird dem Grundsatz der Fairness und Angemessenheit folgen und sicherstellen, dass sie keine negativen Auswirkungen von mehr als 5% auf die erwarteten Produkteinnahmen der Partei B hat.
6. Partei A hat das Recht, das Bereitstellungsangebot der serverseitigen Software, die auf der Plattform bereitgestellt wird, anzupassen. Die Einnahmen, die Partei A aus der Bereitstellung von Diensten erwirtschaftet, werden nicht in den Umfang der Aufteilung mit Partei B einbezogen.
7. Die erste Partei darf die Software-Produktbeschreibung, Bilder und hochgeladenen Inhalte nicht ohne Zustimmung der zweiten Partei löschen oder ändern.
8. Vertragspartei A hält den normalen Betrieb der Plattform aufrecht und leistet die erforderliche technische Unterstützung.
9. Partei A hat das Recht, die von Partei B eingereichte Software zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie den einschlägigen Anforderungen entspricht. Die erste Partei hat das Recht, die Freigabe von Software zu verweigern, die den Anforderungen nicht entspricht.
10. Partei A hat das Recht, die von Partei B eingereichte Software in einer Weise zu bewerben, die für ihre Popularität und Verkaufserlöse vorteilhaft ist.
11. Die erste Partei hat vorbehaltlich externer Bedingungen die Plattformgerechtigkeit aufrechtzuerhalten und Konflikte und Streitigkeiten zwischen der zweiten Partei und den Nutzern zu vermitteln. Wenn eine Benutzerrückerstattung erfolgt, sollten vollständige oder teilweise Rückerstattungen gemäß der Zuweisung der Rechte und Verantwortlichkeiten so weit wie möglich erfolgen. Der Erstattungsbetrag ist der tatsächliche Umsatzerlös nach Abzug von Steuern und Gebühren des Zahlungsdienstleisters.
12. Mehrere Beschwerden oder Rückerstattungen von Benutzern führen dazu, dass Partei A das Recht hat, die aufgeführten Produkte zurückzuziehen.
13. Wenn der Entwickler falsche Angaben macht, hat Partei A das Recht, den Vertrag unverzüglich zu kündigen und die Auflistung des Produkts zu widerrufen.
14. Für den Antrag auf Änderung von Softwareinformationen, der von Partei B eingereicht wird, prüft Partei A die Änderung und entscheidet, ob sie innerhalb von 30 Tagen angewendet wird.
15. Partei A hat das Recht, den Inhalt dieser Vereinbarung der tatsächlichen Situation anzupassen.
16. Partei A behält sich das endgültige Auslegungsrecht dieser Vereinbarung vor. 17. Partei A ist für die Erzeugung, Prüfung und Sicherheitsverwaltung des Plattform-Lizenzcodesystems verantwortlich; Partei A hat das Recht, öffentlich gemachte, weiterverkaufte oder missbrauchte Lizenzcodes zu widerrufen und Verantwortung geltend zu machen.

##3,Rechte und Pflichten der Partei B

Partei B hat das Recht, seine Softwareprodukte auf der Plattform von Partei A zu veröffentlichen, zu verkaufen und zu bewerben.
2. Partei B hat das Recht, die Plattform von Partei A für Produktwerbung und Werbung zu nutzen.
3. Die zweite Partei garantiert, vollständige Rechte an geistigem Eigentum an der von ihr hochgeladenen Software zu besitzen.
4. Partei B stellt sicher, dass die bereitgestellte Software den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften, Open-Source-Community-Lizenzspezifikationen und Datenschutzvereinbarungen entspricht.
5. Die zweite Partei führt ausreichende Selbsttests durch, um sicherzustellen, dass das Softwareprodukt keine fatalen, schwerwiegenden oder allgemeinen Fehler aufweist.
6. Vertragspartei B führt regelmäßig Virenscans, Codetests und Schwachstellenerkennung durch und aktualisiert die Sicherheit umgehend, um die Sicherheit des Softwareprodukts aufrechtzuerhalten.
7. Das serverseitige Softwareprodukt, das von Partei B hochgeladen wird, sollte detaillierte Bereitstellungsvoraussetzungen und Schritte enthalten, um sicherzustellen, dass Kunden und Plattformanbieter es mit grundlegenden Bereitstellungserfahrungen erfolgreich bereitstellen können.
Wenn Partei B sich dafür entscheidet, das selbst hochgeladene Serversoftwareprodukt bereitzustellen, sollte sie den Kunden so schnell wie möglich nach Erhalt der Bereitstellungsauftragsnachricht/E-Mail-Benachrichtigung kontaktieren, um zu bestätigen, ob die Bereitstellungsbedingungen erfüllt sind und den Bereitstellungsauftragsstatus auf der Plattform zeitnah aufrechtzuerhalten.
9. Verlangt Partei B, dass die Plattform Bereitstellungsdienste erbringt, stellt Partei B detaillierte Bereitstellungsdokumente und die erforderliche Schulung für das Bereitstellungspersonal der Plattform bereit, um sicherzustellen, dass es in der Lage ist, die Software für Kunden bereitzustellen.
10. Die zweite Partei wird die E-Mail umgehend überprüfen und schnellstmöglich auf die technische Supportanfrage des Nutzers antworten, um dem Nutzer technische Supportleistungen zu erbringen.
11. Der Zweite darf im hochgeladenen Text der Client-Software und Server-Software keine Beschreibung des induzierenden Off-Site- oder Offline-Zahlungsverhaltens enthalten.
12. Die zweite Partei trägt die volle Verantwortung für etwaige Verluste, die Benutzern aufgrund von Problemen mit der Softwarequalität entstehen.
13. Für etwaige Rechtsstreitigkeiten, die sich aus der Software ergeben, trägt der Dritte die volle Verantwortung. 14. Aktiviert Partei B die Lizenzcode-Funktion, hat sie den geheimen Schlüssel zur Lizenzausstellung (HMAC) sicher aufzubewahren; Verluste durch Schlüsselleck trägt Partei B. Einnahmen aus dem Verkauf von Lizenzcodes unterliegen den Download-Einkommensverteilungsbedingungen dieser Vereinbarung. 15. Partei B muss sicherstellen, dass ihr Empfangskonto (Alipay oder PayPal) in normalem Zustand ist und Zahlungen normal empfangen kann; kann aufgrund von Kontoanomalien keine Zahlung erfolgen, wird die Abrechnung bis zur Wiederherstellung des Kontos aufgeschoben; Auszahlungsgebühren, zwischengeschaltete Bankgebühren und sonstige empfängerseitige Kosten, die während der Zahlung entstehen, trägt Partei B selbst.
16. Partei B muss die Echtnamen-Authentifizierung abschließen und ein gültiges Empfangskonto (Alipay/PayPal) für die Einkommensabrechnung hinterlegen; ohne abgeschlossene Authentifizierung oder gültiges Empfangskonto kann Partei A die Abrechnung aussetzen. 17. Nutzt Partei B Drittanbieter-Konten wie Alipay, WeChat, QQ und Google zur Anmeldung, gelten die Regeln für Bindung, Zusammenführung und Lösen von Konten entsprechend der Dienstleistungsvereinbarung.
18. Steuerkonformität und Rechnungsregeln: Partei B hat die Steuerangelegenheiten entsprechend ihrer Identität (natürliche Person, Einzelunternehmen oder Unternehmen) gemäß dem Gesetz zu erledigen.
(1) Private Partner (natürliche Personen): Partei A behält bei der Zahlung des Abrechnungsbetrags die Einkommensteuer (Arbeitsvergütungseinkommen) gemäß dem Gesetz ein und führt sie ab; der von Partei B tatsächlich erhaltene Betrag ist der Nettobetrag nach Steuern, und es ist keine Rechnung an Partei A erforderlich.
(2) Unternehmenspartner (Einzelunternehmen/Unternehmen): Partei B hat Partei A vor der Abrechnung eine rechtmäßige und gültige Umsatzsteuerrechnung in Höhe des Abrechnungsbetrags auszustellen (Posten: Software-Servicegebühr/technische Servicegebühr); Partei A veranlasst die Zahlung nach Erhalt und Prüfung der Rechnung; wird die Rechnung nicht rechtzeitig bereitgestellt, verschiebt sich die Abrechnung bis zur Bereitstellung der Rechnung.
(3) Rechnungsprüfung: kurzfristig manuelle Prüfung (über die nationale Umsatzsteuer-Rechnungsprüfungsplattform der Staatlichen Steuerverwaltung), nach steigendem Volumen Anbindung einer Drittanbieter-API.

  1. Veröffentlicht Partei B digitale Güter (z. B. Skills und Ressourcenpakete), garantiert sie, dass sie über die gesetzlichen Rechte an den digitalen Inhalten verfügt oder eine Genehmigung des Rechteinhabers eingeholt hat, und stellt sicher, dass die gelieferten Dateien mit der Produktseitenbeschreibung übereinstimmen und weder bösartigen Code noch rechtswidrige Inhalte enthalten; für Streitigkeiten aus Urheberrechtsverletzungen oder Inhaltsmängeln der digitalen Inhalte haftet ausschließlich Partei B.

##4,Verteilung der Leistungen

####1,Download Einkommensverteilungsbedingungen

Für die von Partei B hochgeladene Software, die Downloadeinnahmen generiert, erhebt Partei A eine Plattform-Servicegebühr von 3% des eingegangenen Bestellbetrags (der vom Käufer gezahlte Betrag abzüglich der Gebühren des Zahlungskanals); der verbleibende Teil gehört Partei B. Wird die Aufteilungsquote angepasst, gelten die Bekanntmachung der Plattform und die Abrechnung; nach Ablauf eines Jahres können beide Parteien die Aufteilungsquote anhand der Verkaufssituation neu verhandeln und bestätigen.

###2,Einführung von Einkommensverteilungsbedingungen

Setzt Partei B ihre Softwareprodukte selbstständig ein, so genießt Partei B alle Einnahmen aus der Bereitstellung, und Partei A nimmt nicht an der Verteilung der Leistungen teil. Alle während des Entsendungsprozesses anfallenden Kosten werden von Partei B getragen, und Partei A trägt keine Kosten. Jegliche Verluste oder Verbindlichkeiten, die durch Bereitstellungsprobleme verursacht werden, gehen zu Lasten der Partei B, und Partei A haftet nicht für Verbindlichkeiten.
Erbringt Partei A Bereitstellungsdienste für Softwareprodukte der Partei B, so genießt Partei A alle Bereitstellungseinnahmen, und Partei B nimmt nicht an der Verteilung der Leistungen teil. Alle während des Entsendungsprozesses anfallenden Kosten werden von Partei A getragen, und Partei B trägt keine Kosten. Jegliche Verluste oder Verbindlichkeiten, die dem Kunden aus Gründen entstehen, die über die subjektiven Faktoren von Partei A hinausgehen, gehen zu Lasten der Partei B, und Partei A haftet nicht.

####3, Abrechnungs- und Zahlungskanalbedingungen

  1. Inländische Nutzer zahlen über Alipay (CNY) und ausländische Nutzer über PayPal (USD); Transaktionsgebühren trägt der Begünstigte, die Währungsumrechnung richtet sich nach der Plattformabrechnung.

2. Der Abrechnungszyklus erfolgt gemäß dem "Gewinnbeteiligungsvertrag": Am 5. eines jeden Monats werden die Daten des Vormonats zusammengestellt und bis zum Monatsende ausgezahlt; Einwände können innerhalb von 7 Tagen nach Veröffentlichung der Abrechnung erhoben werden.
3. Digitale Produkte/Lizenzcode-Produkte unterstützen grundsätzlich keine Rückerstattungen ohne Grund; bei Rückerstattungen wegen Produktqualitätsproblemen entspricht der Erstattungsbetrag dem tatsächlichen Einkommen nach Abzug von Steuern und Gebühren des Zahlungsdienstleisters, und Partei A hat das Recht, die entsprechenden Lizenzcodes zu widerrufen oder einzuziehen.
4. Gebühren der Zahlungskanäle: Der vom Käufer gezahlte Betrag wird zunächst um die Kanalgebühren gekürzt und dann in den eingegangenen Bestellbetrag aufgenommen, bevor die Aufteilung erfolgt. Die Kanäle werden wie folgt berechnet: Alipay-Bestellungen mit einem Satz von 0,6%; PayPal-Bestellungen nach dem von PayPal zurückgegebenen tatsächlichen Nettobetrag; Waffo-Bestellungen mit einem Satz von 3,9% zuzüglich einer festen Gebühr von 0,50 USD pro Transaktion (WeChat Pay ohne feste Gebühr). Die Kanalsätze richten sich nach den offiziellen Angaben der jeweiligen Kanäle; bei Anpassungen gelten die angepassten Sätze.
5. Auszahlungsgebühren und Steuern: Die Auszahlungsgebühren und Steuern, die der Plattform monatlich bei Auszahlungen von und Steuerzahlungen an die jeweiligen Zahlungskanäle tatsächlich entstehen, werden anteilig nach dem Anteil der eingegangenen Einnahmen jedes Entwicklers in diesem Kanal im laufenden Monat umgelegt, in der monatlichen Abrechnung ausgewiesen und abgezogen; die konkreten Beträge richten sich nach den Monatsabrechnungen der Plattform.
6. Einordnung des Transaktionsverhältnisses: Das Kaufverhältnis für den Kauf der Softwareprodukte von Partei B kommt zwischen dem Käufer und Partei A zustande; die Beziehung zwischen Partei B und Partei A ist ein Konsignationsverhältnis. Partei A stellt dem Käufer eine Gesamtrechnung aus, und Partei B stellt Partei A eine Rechnung über den tatsächlich abgerechneten Betrag aus.

##5,Erläuterung der sonstigen Ausgaben

###1,Einlage für die Plattform

Aufgrund der anfänglichen Betriebsphase der Plattform wird während der Vertragslaufzeit keine Plattformkaution berechnet. In Zukunft wird es keine Einzahlung für vertrauenswürdige alte Benutzer geben.

###2,Fördern Sie nur Software-Produkt-Promotionskosten

Aufgrund der anfänglichen Betriebsphase der Plattform werden während der Vertragslaufzeit nur Promotionsgebühren für Softwareprodukte berechnet. Nachfolgende Abonnements- oder Vorauszahlungsgebühren können je nach Anzahl der Aufrufe berechnet werden. Zukünftig werden vertrauenswürdige alte Benutzer nicht für die Bewerbung von bereits hochgeladenen Softwareprodukten in Rechnung gestellt.

####3,Bereitstellungsgebühr für Demonstrationsstation

Wenn Sie den Demonstrationsstandort nicht selbst bereitstellen möchten und ihn auf dem Demonstrationsstandort der Plattform bereitstellen möchten, müssen Sie offline kommunizieren, um den Bereitstellungsplan festzulegen und gemäß der Preisliste basierend auf der spezifischen Anzahl der Arbeitstage und Ressourcennutzung Gebühren erheben.

####4,Andere kundenspezifische Dienstleistungen werden berechnet

Wenn Sie das Social-Media-Konto von Partei A verwenden müssen, um Werbevideos zu bewerben, zu produzieren oder Kopien im Namen der Plattform auszufüllen, werden Gebühren entsprechend dem spezifischen Promotionsprojekt und dem Aktionszeitraum berechnet.

##6,Streitbeilegung

Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen der Länder, in denen jede Vertragspartei ihren Sitz hat.

Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, werden durch freundschaftliche Konsultation zwischen den Parteien beigelegt. Wenn keine Einigung durch Verhandlungen erzielt werden kann, hat jede Partei das Recht, eine Klage an das in ihrem jeweiligen Land zuständige Gericht zu erheben. ##7,Sonstige Begriffe

  1. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien bezüglich der Nutzung der Software dar und ersetzt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen.

2. Jede Änderung oder Ergänzung dieser Vereinbarung muss von beiden Parteien schriftlich vereinbart werden.